Grillfest-Stolperer ist Arbeitsunfall
Nach einer feucht-fröhlichen Feier mit Kollegen in einem Tagungshotel brach sich eine Frau auf dem Weg zur Toilette das Sprunggelenk. Ein Arbeitsunfall, urteilte das Dortmunder Sozialgericht, auch wenn das Unglück in der Nacht passierte und die Klägerin mit fast zwei Promille ziemlich betrunken war. Entscheidend ist, dass sie an einer Gemeinschaftsveranstaltung des Unternehmens teilgenommen hatte. Spiegel