13. Juli 2019 | 07:00 Uhr
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Die Sache mit der Abfindung

Einfach ist es, wenn die Abfindung im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist. Oder bei einer betriebsbedingten Kündigung.. Ansonsten müssen Arbeitnehmer versuchen, durch eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung zu bekommen – das ist einen Versuch wert. Und dann gibt es noch die Variante des Aufhebungsvertrags, in dem eine Abfindung festgelegt werden kann. Welt

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