17. August 2012 | 14:54 Uhr
Teilen
Mailen

Wenn ein gebuchter Kunde stirbt, müssen die Erben zahlen:

Wenn ein gebuchter Kunde stirbt, müssen die Erben zahlen: Dafür dürfen sie auch die Reise antreten. Sie haben zwar das Recht, zurückzutreten, allerdings müssen sie dann die Stornogebühren zahlen. sueddeutsche.de

Anzeige