VUSR kritisiert fehlende Transparenz beim DRSF
Beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) sei weder die aktuelle Zusammensetzung des Beirats öffentlich einsehbar, noch habe der Fonds seit 2021 offizielle Zahlen durch den Bundesanzeiger veröffentlicht, bemängelt der Reisebüroverband VUSR.

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Noch sind Erstattungsfälle aus der FTI-Pleite offen; unklar ist, wie viele es sind
Wer für die Absicherung von Verbraucheransprüchen verantwortlich sei, müsse sich öffentlicher Kontrolle stellen, sagt Andre Röckmann, Finanzvorstand des VUSR. Stattdessen herrsche Schweigen. So sei auf der Website des DRSF nicht ersichtlich, wer derzeit im Beirat sitze. Auch von offizieller Seite fehlten aktuelle Berichte. Das sei "ein eklatanter Verstoß gegen die Transparenzpflicht".
Verbandschefin Marija Linnhoff legt im Gespräch mit Reise vor9 nach und verweist darauf, dass Einrichtungen wie der DRSF nach den Paragraphen 10 und 11 der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDG) verpflichtet seien, ihre Strukturen offenzulegen und eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Der DRSF komme dieser gesetzlichen Verpflichtung aus Sicht des VUSR nicht nach, so Linnhoff.
Mehrere tausend Kunden noch ohne Erstattung?
Besonders besorgniserregend sei dies angesichts der noch laufenden Insolvenzabwicklung von FTI. Allein in Deutschland warteten noch mehrere tausend FTI-Kunden auf die Rückzahlung ihrer Gelder, vermutet die VUSR-Chefin und nimmt die Reisebüros in die Pflicht, angezahlte und über Agentur-Inkasso eingenommene Beträge an die Kunden zurückzuzahlen. Andernfalls drohe der Branche ein massiver Ansehensverlust.
Die Abtretungserklärung, die der DRSF nun von den Kunden haben wolle, um seinerseits die Gelder auszuzahlen und sie bei säumigen Büros einzutreiben, sei aus ihrer Sicht in Ordnung – wenn der Plan denn funktioniere. In anderen Ländern, wie etwa Österreich, in denen FTI die Reisebüros bisweilen stärker belastet habe als dies gesetzlich vorgeschrieben sei, müssten die Reisebüros Verluste in Kauf nehmen. "Der DRSF ist nicht dazu geschaffen worden, um Unternehmen zu kompensieren, sondern ausschließlich Endkunden", erklärt Linnhoff mit Blick auf die Diskussion.
Gesellschafter und Ministerium in der Pflicht
Vom DRSF verlangt der VUSR, nicht ohne Seitenhieb auf dessen Hauptgesellschafter DRV, die umgehende Veröffentlichung der aktuellen Beirats- und Gesellschafterstruktur. Zudem sei eine regelmäßige Veröffentlichung von Kennzahlen über den Bundesanzeiger zwingend. Als zuständige Aufsichtsbehörde sei das Bundesministerium der Justiz (BMJ) "in der Pflicht zu handeln" – auch weil von der Kassenlage des Fonds die künftigen Beiträge der Veranstalter abhingen.
Ob sie am Ende tatsächlich um die Präsidentschaft im DRV kandidiert, lässt die VUSR-Chefin gegenüber Reise vor9 offen. Das hänge einerseits von der erkennbaren Zahl an Unterstützern ab, verdeutlicht sie, ohne die Dertour Group und die zum Jahreswechsel aus dem Verband ausgetretene TUI zu nennen. Andererseits wolle sie die Antwort auf die Frage vor allem davon abhängig machen, wer sich sonst noch für eine Kandidatur aufstellen lasse.
Christian Schmicke