23. Januar 2018 | 10:00 Uhr
Teilen
Mailen

Verträge per Whatsapp sind gültig

Voraussetzung ist, dass der Kunde diese Art der Kommunikation gewählt, ihr zugestimmt und seine Kontaktdaten mitgeteilt hat. Dann ist der Vertrag per Messenger ebenso wirksam wie ein mündlich oder telefonisch geschlossener Vertrag. Und wie bei der mündlichen Variante ist die Beweisbarkeit im Streitfall schwierig. Insbesondere die Informationspflichten des neuen Reiserechtes könnten zur Fußangel werden. FVW

Anzeige