So verschärft Empco die Regeln für grüne Reisewerbung
Mit der Empco-Richtlinie ändern sich die Regeln für Nachhaltigkeitswerbung in der Reisebranche. Juristin Marie Vandersanden erklärt im Reise vor9 Podcast, was Veranstalter, Hotels, Airlines, Kreuzfahrtanbieter und Reisebüros beachten müssen. Besonders heikel sind Aussagen wie "klimaneutral": Beruht die behauptete Neutralität auf CO2-Kompensation, darf der Begriff künftig nicht mehr verwendet werden.
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Die Regeln für Werbung mit Nachhaltigkeitsaspekten werden schärfer
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Die EU will mit Empco verhindern, dass Unternehmen mit pauschalen oder nicht nachvollziehbaren Umweltaussagen werben. Begriffe wie "grün", "nachhaltig" oder "umweltfreundlich" verschwinden deshalb nicht aus der Werbung, müssen künftig aber konkretisiert werden. Wer etwa ein Hotel als umweltfreundlich bezeichnet, muss direkt erläutern, warum. Ein Hinweis im Kleingedruckten oder an anderer Stelle reicht laut Vandersanden nicht.
Eine Besonderheit gilt für Klimaneutralitäts-Claims. Wird die vermeintliche Neutralität durch CO2-Kompensation erreicht, dürfen Begriffe wie "klimaneutral" oder "Klimaneutralität" nicht mehr verwendet werden. Gerade für Fluggesellschaften und andere Verkehrsträger ist das relevant. Vandersanden bezeichnet solche Kompensationsaussagen als einen der riskantesten Bereiche der Nachhaltigkeitskommunikation. Das deutsche BGH-Urteil von 2024 zu "klimaneutral"-Werbung werde durch die neue europäische Regelung überholt.
Zukunftsversprechen brauchen einen Plan
Strenger bewertet werden auch Aussagen über künftige Umweltleistungen. Wer beispielsweise ankündigt, bis zu einem bestimmten Jahr klimaneutral zu werden oder Emissionen deutlich zu senken, braucht dafür einen öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan. Dieser müsse messbare Zwischenziele, geplante Maßnahmen und Investitionen enthalten, unabhängig geprüft und regelmäßig aktualisiert werden, unterstreicht Vandersanden.
Die Auswirkungen unterscheiden sich nach Segment. In der Hotellerie sieht die Juristin vor allem Nachhaltigkeitssiegel als wichtiges Thema. Airlines und Kreuzfahrtanbieter trifft die Regulierung besonders bei Zukunfts- und Kompensations-Claims sowie Angaben etwa zu nachhaltigen Treibstoffen. Veranstalter und Plattformen müssen dagegen verstärkt darauf achten, welche Aussagen sie über Hotels oder andere Leistungsträger übernehmen.
Auch fremde Angaben können zur Haftungsfalle werden
Wer eine Aussage im eigenen geschäftlichen Auftritt verwendet, trägt laut Vandersanden grundsätzlich selbst die Verantwortung dafür. Veranstalter oder Plattformen könnten sich daher nicht darauf berufen, eine problematische Nachhaltigkeitsangabe lediglich von einem Hotel oder einer Airline übernommen zu haben. Sie sollten sich in der Lieferkette entsprechend absichern.
Das gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch ein einzelnes Reisebüro fällt unter die Regeln. Zwar dürften größere Unternehmen eher im Fokus von Verbänden, Behörden oder Wettbewerbern stehen, so die Rechtsanwältin; eine Bagatellgrenze nach Umsatz oder Mitarbeiterzahl gebe es jedoch nicht.
Eigene grüne Siegel werden zum Problem
Bei Nachhaltigkeitssiegeln unterscheidet Vandersanden zwischen staatlichen, privaten und selbst geschaffenen Kennzeichen. Eigene Umweltlogos oder selbst entworfene Siegel sind künftig nicht mehr zulässig, sofern die Kriterien nicht belegbar sind. Private Zertifizierungen müssen unter anderem transparente Bedingungen, einen Beschwerde- und Entzugsmechanismus sowie eine unabhängige Kontrolle durch Dritte nachweisen. Unternehmen müssen selbst prüfen, ob ein verwendetes Siegel die Anforderungen erfüllt.
Vandersanden sieht in den strengeren Vorgaben nicht nur zusätzliche Pflichten. Die Regeln machten klarer, welche Kommunikation zulässig sei, sagt sie. Unternehmen könnten sich damit zugleich glaubwürdiger von pauschalen Nachhaltigkeitsversprechen absetzen. "Die Richtlinie möchte ja, dass wir nicht weniger, sondern mehr kommunizieren", so die Juristin. Entscheidend sei, dies fundiert und konkret zu tun.
Christian Schmicke
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