9. Juni 2021 | 15:16 Uhr
Teilen
Mailen

Reisebranche kann Entschädigung für Schließungen einfordern

Ein neuer "Corona-Entschädigungs-Schutzschirm" solle besonders größeren mittelständischen Unternehmen der Reisewirtschaft und verbundenen Unternehmen über die corona-bedingten Verluste helfen, teilt der DRV unter Berufung auf das Bundeswirtschaftsministerium mit.

Closed

Auch wenn sie nicht wirklich schließen mussten, fiel für Touristikunternehmen die Geschäftsgrundlage weg

Diese zusätzliche Hilfe könnten Unternehmen anfordern, die aufgrund ihrer Größe an die beihilferechtliche Obergrenze von zwölf Millionen Euro stoßen, heißt es weiter. Diese Hilfe basiere auf einer speziellen Schadensausgleichsregelung im EU-Recht. Danach sind Entschädigungen an Unternehmen zu zahlen, die von staatlich angeordneten Schließungen betroffen sind. Die Reisewirtschaft falle auch unter diese neue Säule der wirtschaftlichen Unterstützung, so der DRV. Denn aufgrund der Corona-bedingten Reisewarnungen hätten Reisebüros und Reiseveranstalter faktisch keine Reisen mehr verkaufen können, auch wenn die Geschäfte nicht grundsätzlich geschlossen waren.

Entschädigungen von bis zu 40 Millionen Euro seien dabei für Reisebüros und Reiseveranstalter zusätzlich zu den 12 Millionen Euro aus dem bisherigen Beihilfeprogramm möglich, so der Verband. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier habe sich der Argumentation mit dem faktischen Wegfall des Geschäfts angeschlossen.

Unter anderem stützt die Entschädigungsregelung verbundene Unternehmen, die nur einen gemeinsamen Förderantrag stellen können und damit deutlich geringere Hilfen erhalten, als wenn jede einzelne Betriebsstelle Unterstützungsleistungen hätte beantragen können.

Anzeige Reise vor9