Offene Fragen zum Daten-Deal zwischen RTK und FTI
Nach dem Eingeständnis der RTK-Spitze, dass FTI von der Kooperation detaillierte Umsatzzahlen auf der Basis von eigenen Daten aus der Vertriebsdatenbank zur Verfügung gestellt worden sind, bleiben offene Fragen nach juristischen und vertragsrechtlichen Konsequenzen.

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Die Weitergabe von Umsatzzahlen an FTI durch RTK schlägt Wellen
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RTK-Chef Thomas Bösl hatte in einer Mitteilung erklärt, die ursprüngliche Motivation der RTK, FTI Daten der eigenen Mitglieder zur Verfügung zu stellen, sei es gewesen, über die Zusammenarbeit mit FTI "die Option auf Zusatzprovisionen für die Partnerbüros der Kooperation zu schaffen". Dabei habe sich "eine im Sinne der Reisebüros gutgemeinte Zusammenarbeit verselbstständigt“ und sei "über das Ziel hinausgeschossen", so der Kooperationschef weiter.
Der Begriff der "Verselbstständigung" klärt indes nicht, wer zu welchem Zeitpunkt über den Umfang der weitergegebenen Daten, die auch Umsätze einzelner Büros bei der Konkurrenz von FTI enthalten haben sollen, Bescheid wusste. Denn klar ist, dass die Weitergabe der Daten "nicht im Einklang mit geschlossenen Verträgen" stand, wie die RTK selbst einräumt. Das muss den Verantwortlichen bei der Datenweitergabe, die sich immerhin über einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren erstreckte und erst im März endete, bewusst gewesen sein.
Forderungen nach weiterer Aufklärung
"Die Weitergabe von Daten ist ein eklatanter Missbrauch des Vertrages zwischen den Mitgliedsbüros und der Kooperation", fasst ein Reisebüroinhaber seine Einschätzung gegenüber dem Fachportal Touristik Aktuell zusammen und fügt hinzu: "Ich habe es ehrlich gesagt nicht für möglich gehalten, aber es ist doch wahr."
Auch der Reisebüroverband VUSR hat sich bereits zu Wort gemeldet. "Mit einer Pressemitteilung und einer halbgaren Entschuldigung für – verharmlosend ausgedrückt – verletzte Sorgfaltspflichten wird es nicht getan sein. Die Aufklärung muss weiter gehen", fordert Verbandschefin Marija Linnhoff. Die Weitergabe von betriebsinternen Informationen sei kein Kavaliersdelikt und verletze "auf eklatante Art und Weise" die Grundsätze einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. "Wir sind im Austausch mit den Verantwortlichen und auch mit anderen Vertretern aus der Branche und warten nun erst einmal ab, wie zum Beispiel die TUI als Gesellschafter oder auch Schauinsland als betroffenes Unternehmen reagieren", so die VUSR-Vorsitzende.
Besteht ein Sonderkündigungsrecht?
Laut Linnhoff gehen die juristischen Einschätzungen zu der Frage, ob sich aus dem vertragswidrigen Verhalten der Kooperation für austrittswillige Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht ergibt, „bislang noch auseinander“. Reise vor9 liegt die Aussage einer Reisebüroinhaberin vor, die das Recht auf außerordentliche Kündigung ihrer Mitgliedschaft notfalls auf juristischem Wege durchsetzen will. Der VUSR habe dabei seine Unterstützung signalisiert, erklärt sie. Üblicherweise laufen die Verträge zwischen der RTK und ihren Mitgliedern über fünf Jahre.
Offen bleibt auch, ob über die Frage möglicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sowie gegen das Kartell- oder Strafrecht bereits das letzte Wort gesprochen ist. Die von RTK mit der Untersuchung beauftragte Kanzlei CMS Hasche Sigle hatte zwar erklärt, solche Verstöße lägen nicht vor. Man darf allerdings davon ausgehen, dass sich deren juristische Argumentation und Einschätzung an den Interessen des Auftraggebers orientiert. Immerhin hat RTK-Chef Bösl selbst weitere Aufklärung versprochen. So sollen die internen Prozesse und Abläufe "im Sinne einer vollständigen Aufklärung einer weiteren Prüfung durch eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen werden".
Christian Schmicke