Wie die Bundesregierung am Montag ankündigte, soll der einmalige Zuschuss für drei Monate gezahlt werden. Die genannten Mitarbeiterzahlen beziehen sich jeweils auf sogenannte "Vollzeitäquivalente". Es kann also auch eine höhere Zahl von Teilzeitbeschäftigten sein, deren Arbeitszeiten sich auf die entsprechende Zahl von Vollzeitjobs summieren.
Mit den Corona-Soforthilfen für Kleinunternehmen und Solo-Selbständige sollen akute Liquiditätsengpässe überwunden werden. Die Hilfe betrifft vor allem laufende Betriebskosten wie zum Beispiel Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten.
Auch auf Landesebene wurden angesichts der Corona-Krise erste Maßnahmen für Freiberufler und Kleinunternehmen beschlossen. Dazu zählt die Steuerstundung. Die Maßnahme, die die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer betrifft, hat das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Landesfinanzministerien beschlossen.