Keine Prüfung der Rückvergütungen durch VUSR
Ein Steueranwalt sollte klären, ob die Rückerstattungen Betriebsausgaben sind und damit steuerlich geltend gemacht werden können oder als Werbegeschenke zu klassifizieren wären. Verbandschefin Linnhoff beklagt die fehlende Unterstützung der Reisebüros. FVW