21. Juni 2018 | 11:00 Uhr
Teilen
Mailen

Keine Prüfung der Rückvergütungen durch VUSR

Ein Steueranwalt sollte klären, ob die Rückerstattungen Betriebsausgaben sind und damit steuerlich geltend gemacht werden können oder als Werbegeschenke zu klassifizieren wären. Verbandschefin Linnhoff beklagt die fehlende Unterstützung der Reisebüros. FVW

Anzeige