28. November 2012 | 12:48 Uhr
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Behinderter Mitreisender kein Reisemangel:

Behinderter Mitreisender kein Reisemangel: Ein Ehepaar hatte beim Amtsgericht München geklagt, weil die Reiseleitung sich mehr um einen Sehbehinderten gekümmert hat und deshalb weniger Zeit für die anderen Gäste aufbringen konnte. Das Gericht wies die Klage ab. juris.de

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