Videobeweis vom Arbeitsplatz erlaubt
Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Grundsatzurteil entschieden. Voraussetzung ist, dass die Überwachungskameras sichtbar installiert sind. Zudem können die Aufnahmen auch länger gespeichert werden, ohne dadurch ihre Gültigkeit als Beweis für Diebstähle und andere Verfehlungen von Arbeitnehmern vor Gericht zu verlieren. Süddeutsche