19. April 2017 | 11:00 Uhr
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Mailen

Veranstalter haftet nicht für Ausflüge anderer

Ein Paar hatte während einer Südafrika-Rundreise an einer zusätzlichen Pirschfahrt teilgenommen, wobei die Frau sich verletzt hat. Daraufhin forderten sie einen Teil des Reisepreises zurück und Schmerzensgeld. Die Safari war jedoch ein Angebot der Lodge und gehörte nicht zum Programm des Veranstalters. Laut Katalog habe der Morgen zur freien Verfügung gestanden. Damit war die Extrafahrt kein Bestandteil des Reisevertrags, die Klage wurde abgewiesen. Volksfreund