8. Januar 2014 | 18:26 Uhr
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Urlauber müssen Reise bei Krankheit sofort stornieren:

Urlauber müssen Reise bei Krankheit sofort stornieren: Andernfalls braucht die Reiserücktrittsversicherung nicht zahlen. Eine spätere Stornierung ist laut Amtsgericht Hamburg nur zulässig, wenn bei einer Verletzung oder Erkrankung der behandelnde Arzt versichert hat, dass der Urlauber rechtzeitig reisefähig ist. lvz-online.de

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