4. Februar 2019 | 10:00 Uhr
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Mailen

Schmerzensgeld wegen Todesangst

Im Rahmen einer Pauschalreise auf die Malediven geriet ein Fährboot beim Transfer zum Flughafen in Seenot. Während eines heftigen Sturms trieb es manövrierunfähig auf dem Meer, so dass die Kläger, ein Ehepaar aus Deutschland, Todesangst hatten. Das Landgericht Köln sprach ihnen insgesamt 6.000 Euro Schmerzensgeld und die Rückerstattung des Reisepreises in Höhe von 4.500 Euro zu. Rechtsindex

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