FTI
11. Februar 2019 | 10:00 Uhr
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Schmerzensgeld für gestürzten Wanderer

Ein 79-Jähriger war auf einem abschüssigen, schneebedeckten Weg im Harz auf zwei Gummimatten ausgerutscht und hatte sich den Arm gebrochen. Das Landgericht Magdeburg urteilte, dass das Land Sachsen-Anhalt ihm ein Schmerzensgeld zahlen müsse, weil entsprechende Hinweisschilder gefehlt hätten. FVW

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