15. Juli 2016 | 11:00 Uhr
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Schadenersatzanspruch für zu wenig Betten

Wer ein Familienzimmer mit vier Schlafgelegenheiten bucht, hat darauf einen Anspruch. Bekommt der Kunde nur gegen Aufpreis einen entsprechend ausgestatteten Raum, kann er Schadenersatz geltend machen. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden. NWZ

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