Nicht angelaufener Hafen ist ein Reisemangel
Nicht angelaufener Hafen ist ein Reisemangel: Weicht ein Kreuzfahrtschiff von seiner planmäßigen Route ab und steuert vorher festgelegte Ziele nicht an, dann steht den Reisenden für den betreffenden Tag eine Entschädigung zu. Weitergehende Ansprüche haben sie nicht, urteilte das Amtsgericht Rostock. t-online.de