6. August 2013 | 12:43 Uhr
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Mailen

Kreuzfahrt-Reederei haftet nicht bei Sturz aus Unachtsamkeit

Kreuzfahrt-Reederei haftet nicht bei Sturz aus Unachtsamkeit: Ein Passagier war auf dem Pool-Deck hingefallen und hatte sich den Knöchel gebrochen. Das Amtsgericht Rostock wies die Klage auf Schmerzensgeld gegen die Reederei zurück. Der Reiseveranstalter müsse zwar grundsätzlich für die Sicherheit sorgen, könne aber nicht jeden Unfall verhindern. n-tv.de