16. Mai 2013 | 20:08 Uhr
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Geänderte Kreuzfahrtrouten und gestrichene Landgänge

Geänderte Kreuzfahrtrouten und gestrichene Landgänge sind erhebliche Reisemängel: Der Bundesgerichtshof gesteht Reisenden das Recht auf Minderung und eventuell sogar auf Rücktritt sowie einen Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu. lto.de

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