Flieger wegen verspätetem Zug verpasst – Veranstalter mus
Flieger wegen verspätetem Zug verpasst – Veranstalter muss zahlen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, wenn die Bahnanreise inklusive ist, muss der Anbieter auch dafür geradestehen, dass die Anschlüsse funktionieren. sueddeutsche.de