Deutscher Reiseverband hält DRSF-Urteil für fragwürdig
Der Deutsche Reiseverband DRV hält das Urteil des Kammergerichts Berlin im Rechtsstreit zwischen Dertour und dem Deutschen Reisesicherungsfonds DRSF für "nicht nachvollziehbar". Das Argument doppelt gezahlter Beiträge müsse stärker zugunsten der Veranstalter gewertet werden, so der Verband.
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Der DRV will die Urteilsbegründung prüfen, sobald sie vorliegt. Aus seiner Sicht bedürfe es einer finalen Klärung, weil das Thema für Reiseveranstalter und Branche hohe Tragweite habe. Der Verband sieht weitere Belastungen für Veranstalter nach eigener Aussage kritisch. Das gelte besonders vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des Zielkapitals beim Deutschen Reisesicherungsfonds.
Sicherheitenkonzept soll sich ändern
Unabhängig vom aktuellen Urteil wolle man auf eine schnelle und deutliche Absenkung der Entgelte drängen, heißt es weiter. Zudem müsse eine Weiterentwicklung des bestehenden Sicherheitenkonzepts erfolgen. Die Verbraucherschutzinteressen seien durch den Aufbau des DRSF bereits gewahrt, argumentiert der DRV. Als Beleg verweist er auf die Abwicklung der FTI-Insolvenz.
Auf Basis des bestehenden Rechtsrahmens will der DRV mit der Geschäftsführung des DRSF sowie gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz "weiter nach einer Lösung suchen". Ziel bleibe eine finanzielle Entlastung der Veranstalter.
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