Bewertungsportale müssen Verfasser von Kommentaren
Bewertungsportale müssen Verfasser von Kommentaren nicht preisgeben: Wer anonym kommentiert, darf auch anonym bleiben, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das gilt sogar für Bewertungen, die 'unwahre und damit im Grundsatz unzulässige Tatsachenbehauptungen' enthalten. spiegel.de