23. Januar 2018 | 10:00 Uhr
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Besondere Rechte bei Flügen mit Kleinkind

Der Rückflug bei einer Mallorca-Reise wurde um mehr als fünf Stunden in den Abend verschoben. Eine Mutter mit einem 21 Monate alten Kind buchte deshalb einen früheren Flug und stellte die Kosten dem Veranstalter in Rechnung. Das Landgericht Hannover entschied zu Gunsten der Mutter. Sie hatte bewusst einen Mittagsflug gebucht, die Verlegung war nicht zumutbar. Welt

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