Bei unvernünftigem Handeln auf Reisen
Bei unvernünftigem Handeln auf Reisen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz: Ein Mann hatte einen Veranstalter auf 15.000 Euro verklagt, weil er auf den Azoren in einer Grotte eingebrochen und vier Meter tief gestürzt war. Zwar habe die Reiseleitung nicht auf die Gefahr des Einbrechens hingewiesen, so das Gericht, der Kläger sei aber als einziger in einen stockfinsteren Teil der Höhle gegangen und trägt daher die Schuld. sueddeutsche.de