Bahn muss bei Verspätungen aktiv informieren:
Bahn muss bei Verspätungen aktiv informieren: Dazu zählen etwa Lautsprecherdurchsagen oder Anzeigetafeln. Einen Zettel mit einer Telefonnummer auszuhängen, die Reisende anrufen können, reicht nicht, urteilt das Verwaltungsgericht Köln. t-online.de