31. Juli 2013 | 13:48 Uhr
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Bahn muss bei Verspätungen aktiv informieren:

Bahn muss bei Verspätungen aktiv informieren: Dazu zählen etwa Lautsprecherdurchsagen oder Anzeigetafeln. Einen Zettel mit einer Telefonnummer auszuhängen, die Reisende anrufen können, reicht nicht, urteilt das Verwaltungsgericht Köln. t-online.de

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