Badeverbot wegen Haialarm kein Reisemangel
Badeverbot wegen Haialarm kein Reisemangel: Ein Ehepaar fühlte sich in seiner Urlaubsfreude beeinträchtigt und forderte die Hälfte des Reisepreises als Entschädigung. Das Amtsgericht München argumentiert, dass Veranstalter nicht verpflichtet seien, dem Reisenden ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen. sueddeutsche.de