26. November 2013 | 14:54 Uhr
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Ab 2014 höherer Steuerfreibetrag:

Ab 2014 höherer Steuerfreibetrag: Einkommen bis 8.354 Euro werden nicht besteuert. Auf Dienstreisen liegen Verpflegungspauschalen bei mehr als acht Stunden bei zwölf Euro, bei 24 Stunden bei 24 Euro. Für die doppelte Haushaltsführung ist nur noch 1.000 Euro absetzbar. yahoo.com