Was muss ins Impressum Ihrer Homepage?
1. August 2019, 15:02 Uhr
Kürzlich hatte ein Anwalt Reisebüros aufgrund eines fehlerhaften oder ganz fehlenden Impressums abgemahnt. Die Pflichtangaben umfassen unter anderem Name, bei juristischen Personen noch die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und die Nummer zur Umsatzsteueridentifikation. Eine vollständige Auflistung gibt es bei (PDF)
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