Was muss ins Impressum Ihrer Homepage?
Kürzlich hatte ein Anwalt Reisebüros aufgrund eines fehlerhaften oder ganz fehlenden Impressums abgemahnt. Die Pflichtangaben umfassen unter anderem Name, bei juristischen Personen noch die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und die Nummer zur Umsatzsteueridentifikation. Eine vollständige Auflistung gibt es bei Touristik Aktuell (PDF)