31. März 2021 | 07:00 Uhr
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Hanse Merkur verbessert ihren Corona-Reiseschutz

Die Leistungen des Corona-Reiseschutzes der Hanse Merkur greifen auch dann, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung für das jeweilige Zielland besteht. Zudem wird die Abschlussfrist für den Corona-Reiseschutz an die Abschlussfrist der Reise-Rücktrittsversicherung, die Voraussetzung für den Corona-Reiseschutz ist, angeglichen.

Die Prämie wird insgesamt gesenkt und deren Abrechnung vereinfacht: Es gibt nur noch eine Prämie für alle Reisearten. Die bisher separate Ausweisung von Schiffsprämien entfällt.

Kunden, die ihren Corona-Reiseschutz bereits in den vergangenen Monaten abgeschlossen haben, profitieren von den Leistungsverbesserungen, denn im Schadenfall greifen die Anpassungen auch bei ihnen.

Der Corona-Reiseschutz umfasst nach wie vor eine Absicherung der Storno- und Reisekosten, wenn für den Reisenden aufgrund eines Corona-Verdachts zu Hause oder am Urlaubsort eine Quarantäne angeordnet wird. Sollten Reisende ihren bereits angetretenen Urlaub aufgrund einer Quarantäne abbrechen oder verlängern müssen, erstattet die Hanse Merkur darüber hinaus die zusätzlichen Unterkunfts- und Rückreisekosten. Auch im Fall einer Temperaturmessung oder bei einem Covid-19-Test am Hinreise- oder Rückreisetag, die dazu führen, dass Urlauber ihren Flug nicht antreten oder nicht zu ihrem Ferienhaus reisen können, greift die Absicherung.

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