Die Bundesregierung will Reiseveranstalter und -vermittler nicht zur Teilnahme an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren verpflichten. Sie setzt weiter auf Freiwilligkeit und verweist auf branchenspezifische Besonderheiten. Hohe Einigungsquoten bei der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr sieht die Regierung positiv, plant aber keine gesetzlichen Vorgaben.