Nordrhein-Westfalen will das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) von 2014 für stationäre Pflegeeinrichtungen und anbieterverantwortete Wohnformen neu fassen. Der Entwurf bedeutet mehr Mitbestimmungsrechte für Bewohner, neue Dokumentationspflichten und teilweise höhere bauliche Standards. Aber das Gesundheitsministerium plant auch, Fachkraftregeln zu flexibilisieren und Meldeverfahren zu digitalisieren.