Es kommt immer wieder vor, dass Mitarbeiter für drei bis vier Wochen wegen derselben Erkrankung eine ärztliche Erstbescheinigung einreichen. So können sich leicht weit über zehn Wochen Krankheitsausfall ansammeln. Doch der Arbeitgeber muss während der gesamten Zeit des Krankheitsausfalls nicht weiterhin das Gehalt zahlen. Wegen derselben Krankheit gibt es lediglich einmal eine Entgeltfortzahlung für insgesamt höchstens sechs Wochen. Altenheim