18. Januar 2019 | 12:12 Uhr
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US-Regierung prüft Klagen gegen ausländische

Die Trump-Administration erwägt, den Weg für Schadenersatzforderungen gegen ausländische Unternehmen freizumachen, die sich auf Kuba engagieren. Am 16. Januar erklärte Außenminister Mike Pompeo, die Anwendung von Teil III des Helms-Burton-Gesetzes werde diesmal lediglich für 45 Tage ausgesetzt, "um eine sorgfältige Überprüfung durchzuführen, ... unter Berücksichtigung der nationalen Interessen der Vereinigten Staaten und der Bemühungen um einen beschleunigten Übergang zur Demokratie in Kuba".

Diese Klausel des 1996 erlassenen Gesetzes besagt, dass US-Bürger und firmen das Recht haben, Unternehmen zu verklagen, die von den Enteignungen im Zuge der kubanischen Revolution profitieren. Die Anwendung dieser Klausel war von den Vorgängerregierungen regelmäßig für ein halbes Jahr ausgesetzt worden, weil sie Konflikte, vor allem mit Partnern aus Europa fürchteten. Experten werten die aktuelle Ankündigung der Trump-Regierung nun als deutliches Zeichen, dass sie den Teil III des Helms-Burton-Gesetzes diesmal zur Anwendung bringen will.

Hotelgesellschaften im Visier

Dies könnte Verfahren gegen zahlreiche Unternehmen zur Folge haben, von den großen spanischen Hotelketten bis hin zu türkischen und chinesischen Unternehmen, die an der Instandsetzung und dem Ausbau kubanischer Häfen mitarbeiten. Denn wirtschaftliche Aktivitäten ausländischer Firmen sind auf der Zuckerrohrinsel meist nur im Joint Venture mit staatlichen kubanischen Unternehmen möglich. Von diesen Modellen machen insbesondere spanische Hotelgesellschaften wie Iberostar oder Meliá intensiv Gebrauch.

Bereits im November hatte die Trump-Regierung die Zahl der Unterkünfte auf Kuba, in denen US-Bürger nicht übernachten dürfen, erweitert. Auf der ergänzten „schwarzen Liste“ landeten laut kubanische Medien unter anderem 19 Hotels, darunter auch das neue Fünf-Sterne-Hotel Iberostar Grand Packard in der Altstadt von Havanna.

US-Firmen bleiben ungeschoren

Schon 2017 hatte Trump die Möglichkeiten amerikanischer Staatsbürger, nach Kuba zu reisen, eingeschränkt. Unberührt davon blieben allerdings Gruppenreisen, die in der Regel als Aufenthalte zu Bildungszwecken etikettiert werden. Auch US-Kreuzfahrtgesellschaften dürfen weiterhin Passagiere nach Kuba bringen, obwohl sie dort Anlegegebühren an die vom Militär betriebenen Terminals bezahlen und ihre Kunden in der Regel mit staatlichen kubanischen Incoming-Agenturen auf Ausflüge bringen.

Christian Schmicke

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