14. Dezember 2019 | 07:00 Uhr
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Wie sollte man Bewerbern rechtlich richtig absagen?

Wer nachweisen kann, dass er aufgrund der Hautfarbe, Religion, der sexuellen Identität, des Geschlechts, des Alters oder einer Behinderung abgelehnt wurde, hat gute Chancen auf eine Entschädigung, sagt Arbeitsrechtler Thilo Mahnhold. Deshalb rät er den Firmen, keine Gründe für die Ablehnung zu nennen. Schon bei der Stellenbeschreibung sei darauf zu achten, niemanden zu diskriminieren. Spiegel

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