3. November 2018 | 10:00 Uhr
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Wie positiv muss ein Arbeitszeugnis sein?

Die Rechtsprechung verlangt, dass das Zeugnis "wahr und wohlwollend" sein muss. War ein Chef mit seinem Mitarbeiter nicht zufrieden und will er ihm nicht wenigstens "volle Zufriedenheit" also Schulnote 3, attestieren, muss er seine schlechtere Beurteilung im Zweifel darlegen und beweisen können. Das ist möglich, wenn er zum Beispiel eine umfangreiche Dokumentation vorlegt, die etwa mangelhafte Termintreue oder Kundenbeschwerden belegt. Süddeutsche

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