20. Mai 2023 | 07:00 Uhr
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Warum manche Mitarbeiter vor Rentenbeginn kündigen müssen

Wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnis mit Beginn des Rentenanspruchs nicht per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelt ist, müssen Mitarbeiter rechtzeitig kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abschließen, um pünktlich aufzuhören. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können indes auch durch Vertrag den Beendigungszeitpunkt mehrfach hinausschieben. Arbeitnehmern ist es dann möglich Rente zu beziehen und weiter zu arbeiten. In Franken

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