Krankschreibung nach Kündigung darf angezweifelt werden
Lässt sich ein Arbeitnehmer unmittelbar nach der Kündigung krankschreiben, können Arbeitgeber ihre Pflicht zur Lohnfortzahlung in Zweifel ziehen, urteilte jüngst das Bundesarbeitsgericht. Das gelte insbesondere, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Im Zweifel müsse dann das tatsächliche Kranksein weiter belegt werden. Tagesschau