14. Dezember 2019 | 07:00 Uhr
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Keine Lohnfortzahlung bei Folgeerkrankung

Bei Krankheit hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Wird er direkt danach wieder krank, kann er nicht mit einer neuerlichen Auszahlung des Gehalts rechnen. Es sei denn, es handelt sich um eine andere Erkrankung. Das entschied jüngst das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. FAZ

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