Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage
Dementsprechend sind Arbeitnehmer verpflichtet, an diesen Tagen Urlaub einzureichen, wenn sie frei haben wollen. Ein weiterer Irrglaube ist, dass je ein halber Urlaubstag dafür ausreicht. Allerdings gibt es viele Arbeitgeber, die es freiwillig so handhaben. Der erste und zweite Weihnachtstag sowie Neujahr hingegen sind gesetzliche Feiertage, für die kein Urlaub genommen werden muss. Spiegel