11. Mai 2019 | 07:00 Uhr
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Ausdruck privater Dokumente am Arbeitsplatz erlaubt

Mitarbeiter, die zwischendurch einmal zwei, drei Seiten Privates, wie Konzert- oder Bahntickets, am Arbeitsplatz ausdrucken, bekommen normalerweise kein Problem. Generell ist der Drucker aber Eigentum der Firma und die private Nutzung muss vorher grundsätzlich genehmigt werden. Gibt es aber kein ausdrückliches Verbot, ist erlaubt, was die Betriebstätigkeit nicht stört und keine erheblichen Kosten verursacht. Welt

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