29. September 2016 | 11:00 Uhr
Teilen
Mailen

Veranstalter darf für Namensänderung kassieren

Urlauber müssen auch künftig hohe Gebühren bezahlen, wenn sie selbst eine Pauschalreise nicht antreten können und einen Ersatzteilnehmer stellen. Dies hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Die Richter halten es nicht für sinnvoll, Veranstalter auf andere Vertragskonditionen mit Airlines zu verpflichten. Dann könnten sie nur noch die teureren flexiblen Tickets einkaufen. Morgenpost

Anzeige Eurowings Discover