29. September 2016 | 11:00 Uhr
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Veranstalter darf für Namensänderung kassieren

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Urlauber müssen auch künftig hohe Gebühren bezahlen, wenn sie selbst eine Pauschalreise nicht antreten können und einen Ersatzteilnehmer stellen. Dies hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Die Richter halten es nicht für sinnvoll, Veranstalter auf andere Vertragskonditionen mit Airlines zu verpflichten. Dann könnten sie nur noch die teureren flexiblen Tickets einkaufen. Morgenpost

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