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21. Januar 2019 | 12:36 Uhr
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SRV legt Mitgliedern präventive Haftungsbefreiung nahe

Reisebüros im Nachbarland sollen sich jetzt von ihren Kunden schriftlich bestätigen lassen, dass sie über mögliche finanzielle Schieflagen von Airlines informiert wurden. Der Schweizer Reise-Verband (SRV) hat seinen Mitgliedern dazu eine "Einverständniserklärung" vorformuliert. Darin bestätigt der Kunde, dass er mit einer Fluggesellschaft reist, "die möglicherweise ihre Flugleistungen einstellt". Zudem unterschreibt er, dass der bezahlte Flugpreis möglicherweise nicht erstattet wird, und dass fällige Zusatzkosten zu seinen Lasten gehen. Die Erklärung bezieht sich auf den Verkauf von Einzelleistungen. Wie in Deutschland ist auch in der Schweiz der Veranstalter gesetzlich verpflichtet, bei Pauschalreisen eine alternative Fluglösung oder eine Rückerstattung des bezahlten Reisepreises zu gewährleisten.

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"Die Einverständniserklärung verfolgt vor allem das Ziel, Diskussionen am Schalter zu verhindern", sagte Walter Kunz, Geschäftsführer des SRV, dem Schweizer Fachportal "Travel News". Den Kunden sei noch zu wenig bekannt, dass sie nur bei der Buchung einer Pauschalreise in solchen Fällen geschützt, seien. Insofern gehe es darum, den Imageschaden für das Reisebüro einzudämmen, indem dieses schon im Vorfeld klar auf Risikosituationen bei gewissen Flugbuchungen hinweise.

Die Einschätzung welche Fluggesellschaft Airline als gefährdet gilt, bleibt freilich dem Reisebüro überlassen. Denn als Verband kann es sich der SRV nicht leisten, ein öffentliches Urteil darüber zu fällen. Den Text der Erklärung sehen Sie hier.

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