17. November 2021 | 14:56 Uhr
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Neues Tool zur Überprüfung von Ü-III-plus-Ausgleichsanspruch

Reisebüros und Veranstaltern steht in der FAQ-Liste zu den Überbrückungshilfen eine neue Anwendung zur Verfügung, um den Anspruch auf Ausgleich für entgangene Provisionen oder Margenausfall einer coronabedingt stornierten Reise zu überprüfen. In die interaktive Anwendung müssen das Reiseland, der Buchungstermin und das Datum des geplanten Reiseantritts eingegeben werden.

Mit Hilfe des Tools lässt sich auf Basis der erfolgten Angaben überprüfen, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Ausgleich für entgangene Provisionen oder Margen vorhanden sind. Der geplante Antritt der stornierten Reise muss dafür im Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III Plus, also zwischen Juli und Dezember 2021 liegen.

Ein Anspruch gibt es zum Beispiel dann, wenn zum geplanten Reiseantritt eine Covid-19-bedingte Reisewarnung besteht oder bestand und bei der Buchung noch keine Covid-19-bedingte Reisewarnung bestand.

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