Mit Hilfe des Tools lässt sich auf Basis der erfolgten Angaben überprüfen, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Ausgleich für entgangene Provisionen oder Margen vorhanden sind. Der geplante Antritt der stornierten Reise muss dafür im Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III Plus, also zwischen Juli und Dezember 2021 liegen.
Ein Anspruch gibt es zum Beispiel dann, wenn zum geplanten Reiseantritt eine Covid-19-bedingte Reisewarnung besteht oder bestand und bei der Buchung noch keine Covid-19-bedingte Reisewarnung bestand.