13. Oktober 2016 | 15:47 Uhr
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Justizministerium entschärft Pauschalreiserichtlinie

Der Protest der Reiseverbände gegen den Entwurf zur neuen Pauschalreiserichtlinie hat im Bundesjustizministerium offenbar Wirkung gezeigt. Staatssekretär Gerhard Billen hat gestern erläutert, was geändert werden soll. Der DRV sieht eine deutliche Verbesserung gegenüber des ersten Gesetzentwurfs, doch einige Kröten wird die Branche wohl schlucken müssen.

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Vor allem wird das Geschäft von Reisebüros bürokratischer. So soll der Vermittlung von Reiseleistungen künftig ein "neutrales Beratungsgespräch" vorangestellt werden. "Erst, wenn der Kunde sich entschieden hat, ob er eine Pauschalreise oder einzelne Reiseleistungen buchen will, erfolgt die rechtliche Zuordnung der Tätigkeit des Reisebüros als Veranstalter oder Vermittler", formuliert es der DRV. Die Rolle des Reisebüros als neutrale kompetente Beratungsstelle könne so erhalten bleiben.

Billen habe klargestellt, dass im Zusammenhang mit Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistungen mindestens zwei unterschiedliche Arten von Reiseleistungen zusammengeführt werden müssten. "Der Sicherungsschein ist gerettet", so der DRV, er werde nicht abgeschafft, wie ursprünglich geplant. Zudem stelle der Gesetzgeber klar, dass eine Einzelleistung keine Pauschalreise sein könne. Tagesfahrten seien aus dem Gesetz herausgenommen worden.

Nicht durchsetzen konnte sich die Branche bei der Definition von verbundenen Reiseleistungen. Damit sie als solche gelten und nicht als Pauschalreise, müsse jede einzelne Leistung separat abgerechnet und bezahlt werden. Problematisch auch die sogenannte Schwarztouristik. So soll etwa von Schulen, Kirchen oder Vereinen organisierte Reisen vom Geltungsbereich des Gesetzes gänzlich ausgenommen sein. Dies sei "nicht im Sinne eines fairen Wettbewerbs", so der DRV und "äußerst problematisch".

Als nächstes muss sich das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf befassen und ihn beschließen, danach hat der Bundestag das Wort.

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