EuGH stärkt Recht auf Preiserstattung bei Corona-Maßnahmen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass Reisende, deren Pauschalreise-Erlebnis durch coronabedingte Einschränkungen getrübt wurde, auch dann Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises haben, wenn die Maßnahmen vom Staat und nicht vom Reiseveranstalter beschlossen wurden. Der konkrete Fall, um den es ging, wurde an das Landgericht München zurückverwiesen. FAZ