Wenn der Chef E-Mails der Angestellten liest
Dann darf er das, wenn er die private Nutzung des geschäftlichen E-Mail-Accounts verboten hat. Ungefragt alles mitlesen darf er allerdings nicht. Der Angestellte ist jedoch verpflichtet, dem Chef die E-Mails zu bestimmten Vorgängen zugänglich zu machen. Er muss ebenso erlauben, dass der Chef bei Krankheit oder Abwesenheit Einblick in das Postfach nimmt. Welt