Veranstalter muss Schmerzensgeld für umgekippten Stuhl zahl
Veranstalter muss Schmerzensgeld für umgekippten Stuhl zahlen: Eine Urlauberin klagte, nachdem sie bei einer Mitmach-Show auf der Bühne eines türkischen Hotels von einem unsicher aufgestellten Stuhl gefallen war. Dabei zog sie sich einen Sehnenriss zu.