6. Juli 2015 | 19:38 Uhr
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Veranstalter muss Schmerzensgeld für umgekippten Stuhl zahl

Veranstalter muss Schmerzensgeld für umgekippten Stuhl zahlen: Eine Urlauberin klagte, nachdem sie bei einer Mitmach-Show auf der Bühne eines türkischen Hotels von einem unsicher aufgestellten Stuhl gefallen war. Dabei zog sie sich einen Sehnenriss zu. Süddeutsche