2. September 2022 | 07:00 Uhr
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Nicko Cruises erwägt nach BGH-Urteil Verfassungsbeschwerde

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Stornierung einer Flusskreuzfahrt mit Nicko Cruises durch eine betagte Kundin, die eine Reise wegen Corona nicht antreten wollte, erwägt das Unternehmen laut Geschäftsführer Guido Laukamp (Foto) eine Verfassungsbeschwerde. Er sieht sich mit Risiken konfrontiert, die ein Veranstalter nicht zu tragen habe.

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Nicko-Chef Guido Laukamp ist sauer über ein BGH-Urteil

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Am Bundesgerichtshof in Karlsruhe war am Dienstag über Rücktritte von Pauschalreisen wegen der Pandemie verhandelt worden. In drei Fällen hatten Reisende eine kostenlose Stornierung gefordert, weil sie aufgrund von Corona ihre Reise nicht antreten wollten. Einer der Fälle betraf eine Donau-Kreuzfahrt, die eine Touristin bei Nicko Cruises gebucht hatte. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs, der der Kundin ein Stornorecht zubilligt, zeigt sich Nicko Cruises unzufrieden und will nun eine Verfassungsbeschwerde prüfen.

In dem Fall ging es dem höchsten deutschen Gericht unter anderem darum, dass die betroffene Kundin lungenkrank war. Der BGH befand, dass das Auftreten der Pandemie nach Buchung der Kundin einen Umstand darstellt, der das Gefährdungsrisiko in diesem individuellen Fall erhöhte. Die Kundin hatte im Januar 2020 eine Donaukreuzfahrt im Zeitraum vom 22. bis 29. Juni des Jahres gebucht. Sie trat am 7. Juni 2020 von der Reise zurück und verlangte die Rückzahlung der bereits geleisteten Anzahlung.

Der BGH entschied, dass in diesem Zeitraum die Infektionsgefahr bereits sehr konkret gewesen sei, weshalb eine kostenlose Stornierung gerechtfertigt sei. Auch das hohe Alter der Kundin spielte dabei eine wichtige Rolle, zumal die Klägerin wegen der bestehenden Atemwegserkrankung auf der Flusskreuzfahrt besonders gefährdet gewesen wäre.

Risiko für Vorerkrankungen

Laukamp sieht die Sache anders. "Ich kann nach wie vor nicht nachvollziehen, dass wir das Risiko einer Vorerkrankung eines Gastes tragen müssen – wir sind doch Reiseveranstalter und keine Versicherung! Und nicht einmal die Versicherung würde ein unbekanntes Risiko zeichnen, schließlich legt der Gast uns bei Buchung nicht seine Krankenhistorie offen", so der Nicko-Chef.

Laukamp meint, dass es bisher in der ständigen Rechtsprechung verbreitet und anerkannt gewesen sei, die Risiko- und Einflusssphäre des Veranstalters von der des Kunden zu trennen. Auch zu der vom Gericht bei seiner Entscheidung unterstellten räumlichen Enge auf Kreuzfahrtschiffen hat der Manager eine Meinung: "Offensichtlich waren die Richter noch nie zu Gast auf einem modernen Flusskreuzfahrtschiff – dort herrscht kein Gedränge, zumal unseres auf der betroffenen Abfahrt nur gut halbvoll war".

Im vorliegenden Fall wolle Nicko Cruises nun zunächst einmal abwarten, bis die Entscheidungsgründe schriftlich vorliegen, heißt es. Man erwäge jedoch die Anstrengung einer Verfassungsbeschwerde. Aus Sicht von Nicko Cruises sei „mit der Verschiebung von Risiken außerhalb der Verantwortungssphäre des Veranstalters zu dessen Lasten die Voraussetzungen dafür gegeben“.

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